
Die Schulen und Kindergärten der Gemeinden Heiligenschwendi, Hilterfingen und Oberhofen organisieren die jährliche obligatorische Untersuchung aller Schülerinnen und Schüler wie folgt (genauere Daten entnehmen Sie bitte dem Elternbrief):
Anmeldung
Melden Sie Ihr Kind bei einem der Schulzahnärzte (oder bei Ihrem Privatzahnarzt) zur Untersuchung an.
Zur Untersuchung sind die Zahnkarte und das Beiblatt (Kontrollzettel) mitzunehmen.
Keine Behandlung nötig
Der Zahnarzt quittiert auf der Zahnkarte die erfolgte Untersuchung.
Ihr Kind bringt die Zahnkarte der Klassenlehrkraft wieder zurück.
Behandlung nötig
Nach abgeschlossener Behandlung quittiert der Zahnarzt die Zahnkarte.
Anschliessend gibt Ihr Kind die Zahnkarte der Klassenlehrkraft zurück.
Kosten für die Untersuchung
Die Untersuchung durch einen Schulzahnarzt (aus beiliegender Liste) erfolgt - mit Ausnahme von ev. notwendigen Röntgenaufnahmen - zulasten der Gemeinde. Die Untersuchung durch einen Privatzahnarzt erfolgt zulasten der Gemeinde, wenn er bereit ist, die Untersuchung zum Schulzahnarzttarif durchzuführen, andernfalls geht die Untersuchung zu Ihren Lasten.
Kosten für eine Behandlung
Ihr Schulzahnarzt führt sie gemäss Kostenvoranschlag zum tieferen Schulzahnarzttarif aus.
Die Kosten werden Ihnen direkt in Rechnung gestellt.
Privatzahnärzte sind nicht an den Schulzahnpflegetarif gebunden! 
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