Willkommen im Schulverband Hilterfingen!
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Geschichtliches und Organisatorisches
Der Schulverband Hilterfingen SVH wurde 1920 von den politischen Gemeinden Hilterfingen, Oberhofen und Heiligenschwendi gegründet, vorerst nur für die Sekundarschule 5. bis 9. Klasse. Seit dem kantonalen Schulsystemwechsel von 4/5 auf 6/3 im Jahre 1995 ist der Schulverband für die Mittelstufenschule und die Oberstufenschule zuständig. Ab 2008 wurden zudem sämtliche Kindergarten- bis 4. Klassen der Primarstufe von Hilterfingen und Oberhofen in den Schulverband integriert. Ab 2015 besuchen nun nicht nur die Sek-, sondern auch alle RealschülerInnen von Heiligenschwendi die Oberstufenschule Hünibach. Zusätzlich besteht eine Vereinbarung mit der Stadt Thun, dass die Kinder von Familien, die innerhalb eines bestimmten Perimeters (Riedquartier) auf Thuner Boden wohnen, via Gesuch in die Schulen des Schulverbands aufgenommen werden können. Das bedeutet: Die Gemeinden Hilterfingen und Oberhofen haben die Führung der Volksschule (Heiligenschwendi nur die Oberstufe) einer separaten Organisationsstruktur abgetreten. Die entsprechenden Schulstandorte unterstehen einer einzigen Schulkommission und werden von drei Schulleitungen geleitet. Einteilung der Schülerinnen und Schüler in die Kindergärten und Schulen Die Gemeinden Hilterfingen und Oberhofen bilden zusammen einen Schulverband. Dies bedeutet, dass Kinder im ganzen Gebiet des Schulverbandes einem Schulstandort zugeteilt werden können. Die schwankenden Schülerzahlen sowie die demografischen Veränderungen (häufiger Zu- und Wegzug von Familien) verlangen eine Steuerung der Klassengrössen über die Gemeindegrenzen hinweg. Die Einteilung in einen Kindergarten erfolgt in der Regel für zwei Jahre. Danach werden die Kinder einer neuen Klasse zugewiesen. Der Schulweg muss für jedes Kind zumutbar sein. Es kann sein, dass ein langer Schulweg als zumutbar gilt, wenn Teilstücke davon mit dem Bus (notfalls mit dem Taxi) erfolgen können. Die Zuteilung zu den Kindergärten und Schulen sind in den Richtlinien Schulwege und Transporte SVH geregelt und basieren auf den Richtlinien der Bildungs- und Kulturdirektion des Kantons Bern (BKD). Grundsatz 1: Es wird eine möglichst ausgeglichene Klassengrösse in allen Kindergärten und Schulhäusern der Primarstufe angestrebt. ![]() Grundsatz 2: Im SVH bestehen drei Zuteilungszonen.
Grundsatz 3: Beim Übergang vom Kindergarten in die 1. Klasse werden die Kinder soweit möglich dem nächst gelegenen Schulhaus zugewiesen. Es wird darauf geachtet, dass Geschwister denselben Schulstandort besuchen können. Eine Garantie schulseits kann jedoch nicht abgegeben resp. ein Anspruch elternseits kann nicht eingefordert werden.
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