Einteilung in die Kindergärten und Schulen im Zyklus 1 |
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Der Schulverband Hilterfingen betreibt für den Zyklus 1 sechs Kindergärten und drei Standorte für die 1./2. Klassen.
Standorte Kindergarten (KG):
Die Schüler:innen werden soweit möglich einem Standort in ihrer Wohngemeinde zugeteilt, welcher altersgerecht und möglichst sicher von ihrem Aufenthaltsort erreicht werden kann und zumutbar ist. Ist die Zumutbarkeit nicht gegeben, gewährleistet der Schulverband auf der Grundlage seiner Richtlinien den kollektiven oder individuellen Transport der Schüler:innen. Ein Anspruch elternseits auf die Zuteilung in eine bestimmte Klasse oder zu einem bestimmten Standort kann nicht eingefordert werden. Die schwankenden Schülerzahlen sowie die demografischen Veränderungen bedingen eine Steuerung der Klassengrössen über die Gemeindegrenzen hinweg. Zum Ausgleich der Schülerzahlen, zur Optimierung der Angebote oder aus anderen triftigen Gründen kann bei der Standortzuteilung von untenstehenden Grundsätzen abgewichen werden. Die Einteilung in einen Kindergarten erfolgt in der Regel für zwei Jahre. Danach werden die Kinder einer neuen Klasse zugewiesen. Die Zuteilung der Schüler:innen in den Kindergarten erfolgt in der Regel zum nächstgelegenen Standort. Die Zuteilung der Schüler:innen in die 1. Klasse erfolgt nach folgenden Grundsätzen: Grundsatz 1 Das Einzugsgebiet der Schüler:innen ist in drei Zuteilungszonen eingeteilt:
![]() Grundsatz 2
Es werden möglichst ausgeglichene Schülerzahlen in den verschiedenen Klassen und Standorten angestrebt. Grundsatz 3 Beim Übergang vom Kindergarten in die 1. Klasse werden die Kinder, soweit möglich, dem nächstgelegenen Standort zugewiesen. Zudem wird darauf geachtet, dass Geschwister denselben Schulstandort besuchen können. |
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