Schularzt
Husi Markus
Dr. med. FMH Bächiweg 4 3626 Hünibach Schulärztliche Untersuchung Nach kantonaler Vorschfift werden die Schülerinnen und Schüler im zweiten Kindergartenjahr, in der vierten und in der achten Klasse durch eine Ärztin oder einen Arzt untersucht. Schülerinnen und Schüler, die das zweite Kindergartenjahr nicht besuchen, werden in der ersten Klasse untersucht. Die Untersuchungen sind obligatorisch. Melden Sie Ihr Kind umgehend an. So gehen Sie vor 1. Für die unentgeltliche Untersuchung (Kindergarten, 4. Klasse resp. 8. Klasse) melden Sie Ihr Kind bei einer Ärztin oder einem Arzt Ihrer Wahl vor den Weihnachtsferien an. Die Untersuchung hat bis zu den Frühlingsferien zu erfolgen. 2. Zur Untersuchung bringt Ihr Kind der Ärztin oder dem Arzt mit:
3. Nach erfolgter Untersuchung ist die blaue Gutschriftskopie für die Schule der Lehrperson zurückzubringen. Die weisse Gutschrift bleibt bei der Ärztin oder beim Arzt für die Rechnungsstellung. Die grüne Gutschriftskopie bleibt bei den Eltern. |
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