Schulärztliche UntersuchungenSchulzahnpflege
Auf Grund kantonaler Vorschrift ist eine jährliche Untersuchung durch einen Zahnarzt / eine Zahnärztin für alle Kindergartenkinder, Schülerinnen und Schüler der 1. bis 9. Klasse obligatorisch. Der Schulverband Hilterfingen, bestehend aus den Gemeinden Heiligenschwendi, Hilterfingen und Oberhofen, übernimmt die Kosten gemäss den Empfehlungen der Erziehungsdirektion des Kantons Bern in der Höhe von CHF 30.00. Die nötigen Unterlagen dazu werden den Schülerinnen und Schülern jeweils am Anfang des Schuljahres ausgehändigt. Bitte beachten Sie, dass für die Schülerinnen und Schüler mit dem Wohnsitz Thun die Stadt Thun für die Übernahme der Kosten zuständig ist. Die nötigen Unterlagen werden Ihnen jedoch vom Schulverband Hilterfingen zur Verfügung gestellt. Beachten Sie bitte das entsprechende Merkblatt der Stadt Thun. Detaillierte Informationen zum Ablauf entnehmen Sie aus den folgenden Merkblättern:
Schulärztliche Untersuchung Nach kantonaler Vorschrift werden die Schülerinnen und Schüler im zweiten Kindergartenjahr, in der vierten und in der achten Klasse durch eine Ärztin oder einen Arzt untersucht. Schülerinnen und Schüler, die das zweite Kindergartenjahr nicht besuchen, werden in der ersten Klasse untersucht. Die Untersuchungen sind obligatorisch. Der Schulverband Hilterfingen übernimmt gemäss den gesetzlichen Bestimmungen die Kosten in der Höhe von CHF 55.00 für die Untersuchung. Die nötigen Unterlagen dazu werden den Schülerinnen und Schülern jeweils am Anfang des Schuljahres ausgehändigt. Detaillierte Informationen zum Ablauf entnehmen Sie aus den folgenden Merkblättern: |
Schularzt
Husi Markus Dr. med. FMH Bächiweg 4 3626 Hünibach |