IBEM Konzept
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Integration und besondere Massnahmen
Das Volksschulgesetz des Kantons Bern gibt vor, dass Schülerinnen und Schülern, deren schulische Ausbildung durch Störungen und Behinderungen oder durch Probleme bei der sprachlichen und kulturellen Integration erschwert wird, sowie Schülerinnen und Schülern mit ausserordentlichen Begabungen in der Regel der Besuch der ordentlichen Bildungsgänge ermöglicht werden soll. Soweit nötig ist das erreichen der Bildungsziele durch den Einsatz von besonderen Massnahmen wie besondere Förderung, Spezialunterricht oder Schulung in besonderen Klassen zu unterstützen. Die besondere Förderung umfasst zusätzliche Massnahmen im Rahmen des Klassenunterrichts sowie den Unterricht ergänzende Massnahmen. Es sind dies: Zweijährige Einschulung, Deutsch als Zweitsprache (DaZ), Individuelle Lernziele (ILZ), Begabtenförderung (BF), Integrative Sonderschulung. Der Spezialunterricht umfasst die Fachbereiche Integrative Förderung, Logopädie und Psychomotorik. Schülerinnen und Schüler mit besonderem Förderbedarf werden in der Regel in den Regelklassen unterrichtet. Dies geschieht wenn immer möglich und sinnvoll im Rahmen der Klasse, wobei die beteiligten Lehrpersonen zusammenarbeiten. Andererseits erfordert es der spezifische Förderbedarf oder die Organisation des Unterrichts manchmal auch, dass Kinder in Kleingruppen oder ausnahmsweise im Einzelunterricht ausserhalb der Klasse unterrichtet werden. Die Zuweisung erfolgt gemäss 4-Stufen-Modell. |
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