Schulzahnpflege
Die Schulen und Kindergärten der Gemeinden Heiligenschwendi, Hilterfingen und Oberhofen organisieren die jährliche obligatorische Untersuchung aller Schülerinnen und Schüler wie folgt (genauere Daten entnehmen Sie bitte dem Elternbrief):
Ablauf der zahnärztlichen Untersuchung 1. Melden Sie Ihr Kind so rasch als möglich für eine Untersuchung bei einer Zahnärztin oder einem Zahnarzt Ihrer Wahl an. Die Untersuchung muss spätestens bis Ende Februar erfolgt sein. Der Termin ist möglichst ausserhalb der Schulzeit zu vereinbaren. 2. Zur Untersuchung beim Zahnarzt ist die ausgefüllte Gutscheingarnitur mitzubringen. Die blaue Zahnkarte wird nicht mehr benötigt. Die Zahnärzteschaft empfiehlt in der 8. Klasse Röntgenaufnahmen zu machen; dazu braucht es die Zustimmung der Eltern. Bitte das entsprechende Feld auf dem Gutschein ankreuzen. Die Kosten gehen zu Lasten der Eltern. 3. Nach erfolgter Untersuchung muss die rosarote Gutschriftskopie für die Schule der Klassenlehrperson als Bestätigung für den Zahnarztbesuch abgegeben werden. Die gelbe Gutschriftskopie bleibt bei der Zahnärztin oder beim Zahnarzt für die Rechnungstellung. Die grüne Gutschriftskopie bleibt bei den Eltern. Kosten für die Untersuchung Die Untersuchung durch einen Schulzahnarzt/eine Schulzahnärztin (siehe Liste Downloads) erfolgt - mit Ausnahme von ev. notwendigen Röntgenaufnahmen - zulasten der Gemeinde. Die Untersuchung durch einen Privatzahnarzt/eine Privatzahnärztin erfolgt zulasten der Gemeinde, wenn er/sie bereit ist, die Untersuchung zum Schulzahnarzttarif (CHF 30.-) durchzuführen, andernfalls geht die Untersuchung zu Lasten der Eltern. |
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